Abfälle von an COVID-19 erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“ zuzuordnen und zu entsorgen.
Die Umweltdienst Burgenland GmbH stellt Im Zuge der COVID-19-Krise zugelassene Einwegkartonboxen mit Kunststoff-Inlayern und einem Volumen von 47 Liter zur Verfügung, die hauptsächlich für Abfälle aus Ersttestungen sowie aus der Betreuung von Patienten verwendet werden.
JA 97104
Einweg-Schutzanzüge, -masken
Einweg-Schutzbrillen
Einweg-Handschuhe
Kontaminiertes Einweg-Untersuchungsmaterial (z.B. für Fiebermessung, Tupfer, etc.)
Einmalspritzen ohne Kanülen
Nicht restentleerbare Produkte, die mit aufsaugendem Material konditioniert sind (z.B. Stieltupfer)
NEIN 97104
Injektionsnadeln
Kanülen
Scharfe Gegenstände
Lanzetten
Skalpelle
Ampullenreste
Die Umweltdienst Burgenland GmbH sichert Ihnen auch bei diesen Abfällen den gebotenen und sorgsamen Umgang zu. Im Sinne der Seuchenprävention werden diese Abfälle getrennt gesammelt und anschließend einer thermischen Behandlung zugeführt.
Leere Behälter erhalten Sie an unseren Standorten in Gols, Großhöflein, Oberpullendorf und Oberwart. Der Preis beträgt EUR 20,70 pro Behälter exkl. 10% Mehrwertsteuer. Dieser beinhaltet den Behälter, die Abholung von frachtbaren Mengen (auch eine Anlieferung an den o. g. Standorten ist möglich) sowie die ordnungsgemäße Verwertung.